Neue Führerscheinklasse B197

Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Führerscheinklasse B197 (Automatikregelung für den Autoführerschein), ab sofort gibt es also die Möglichkeit die Ausbildung zum PKW-Führerschein mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und danach auch Schaltwagen fahren zu dürfen.

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 also die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

*10 Fahrstunden (Übungsfahrten oder Sonderfahrten) zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
*eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
*Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

*Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
*Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
*bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Was ist zu beachten bei der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

*wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine
Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
*die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B197 (PKW) und die Klasse
BE78 (Automatikbeschränkung für PKW + Anhänger) erhält!